Vermieter-Info
Coronavirus: Erhöhung des Ausfallsbonus für März 2021
Unternehmen, die mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Vergleichszeitraum März 2019 bis Februar 2020 zu beklagen haben, können den Ausfallsbonus beantragen. Für den Monat März 2021 wurde nun eine Erhöhung angekündigt:
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Statt 15% Bonus können 30% beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15%-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45% des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.
- Zudem wird die Obergrenze für den Bonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus beantragt werden.
- Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, für März 2021 also ab dem 16. April 2021.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/maerz/ausfallsbonus-erhoeht.html
Bild: © Adobe Stock - mnimage
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© VALLASTER Steuerberatung GmbH & Co KG | Klienten-Info
© VALLASTER Steuerberatung GmbH & Co KG | Klienten-Info